Privatversicherte/
Beihilfeberechtigte
Preisgestaltung und Transparenz
Keine Unterscheidung zwischen Privatversicherten und Beihilfeberechtigten – Preisgestaltung für alle
Ab 2025 möchte ich darauf hinweisen, dass in meiner Praxis keine Unterscheidung mehr zwischen Privatversicherten und Beihilfeberechtigten vorgenommen wird, wenn es um die Preisgestaltung geht. Stattdessen orientiere ich mich bei der Berechnung der Behandlungskosten an den Tarifen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die mit einem Faktor 1,4 berechnet werden.
Diese Preisgestaltung basiert somit nicht auf der Art der Versicherung, sondern auf den gesetzlich festgelegten Tarifen als Grundlage. Damit stelle ich sicher, dass die Behandlungsgebühren fair und transparent bleiben – unabhängig davon, ob Sie privat versichert sind oder Anspruch auf Beihilfe haben.
Mit dieser vereinfachten Preisstruktur biete ich allen Patienten, unabhängig vom Versicherungstyp, eine klare und planbare Übersicht der anfallenden Kosten. Sollten Fragen zur Erstattungsfähigkeit durch Ihre Versicherung oder Beihilfe entstehen, empfehle ich, sich direkt bei der entsprechenden Institution zu informieren.
Beispiele:
KG - Einzelbehandlung
GKV 27,80€ x1,4 = 38,92€
Manuelle Therapie
GKV 33,39 x 1,4 = 46,57€
Gesetzlich Versicherte
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren zahlen, sofern keine Befreiung von der Zuzahlung vorliegt, einen Eigenanteil von 10 € pro Verordnung sowie 10 % des Rezeptwertes. Dieser Betrag ist zu Beginn der Behandlung zu entrichten. Erreicht ein Patient während einer laufenden Behandlungsserie das 18. Lebensjahr, ist für die verbleibenden Behandlungen ein Eigenanteil in Höhe von 10 % zu leisten. Der Physiotherapeut übernimmt hierbei die Funktion einer Inkassostelle im Auftrag der Krankenkasse.
Schwangere Patientinnen, die aufgrund ihrer Schwangerschaft Beschwerden haben und deshalb physiotherapeutische Behandlung benötigen, sind von der Zuzahlung befreit.
Die Regelbehandlungszeit für gesetzlich Versicherte bei Krankengymnastik und Manueller Therapie liegt in Deutschland üblicherweise zwischen 15 und 25 Minuten. Diese Zeit schließt die Behandlung selbst sowie notwendige Vor- und Nachbereitungen wie Dokumentation und Terminplanung ein.
Ich orientiere mich dabei am unteren Bereich dieser Spanne, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit meiner Praxis zu gewährleisten und dennoch weiterhin Behandlungen für Kassenpatienten anbieten zu können.